Satzung des Vereins „Mauseloch“ – Betreute Grundschule Hemdingen e.V.
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „ Mauseloch“ – Betreute Grundschule Hemdingen e.V. und hat seinen Sitz in Hemdingen. Vereinsregister Nr 1083EL.
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Schuljahr vom 01. August bis 31. Juli.
§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung, in der jeweils gültigen Fassung.
Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung und Bildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung der konzeptionellen Entwicklung und pädagogischen Begleitung einer Betreuungseinrichtung für Schüler und Schülerinnen in der unterrichtsfreien Zeit an der Grundschule Hemdingen.
Er ist selbstlos tätig und er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Das Amt des Vereinsvorstands wird grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.
Die Mitgliederversammlung kann davon abweichend beschließen, dass dem Vorstand für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung gezahlt wird.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
Die Mitglieder dürfen bei Ihrem Ausscheiden keine Anteile des Vereinsvermögens erhalten.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die seine Ziele unterstützt.
Über den Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
Die Mitglieder haben das aktive und das passive Wahlrecht.
Alle Mitglieder haben die Pflicht, sich für die Belange des Vereins einzusetzen.
Die Tätigkeit des Vorstandes und der sonstigen Mitglieder erfolgt ehrenamtlich.
Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Schuljahresende möglich.
Es bedarf einer entsprechenden schriftlichen Erklärung mit einer Kündigungsfrist von
6 Wochen zum 31.07. des jeweiligen Jahres.
Der Ausschluss aus dem Verein ist nur aufgrund eines einstimmigen Vorstandsbeschlusses möglich, wenn ein Mitglied fortgesetzt gegen die Vereinsinteressen und / oder satzungsgemäße Bestimmung verstößt.
Die Mitgliedschaft erlischt durch den Tod, freiwilligen Austritt oder Ausschluss.
§ 4 Beiträge
Für die Gestaltung des Vereinszweckes im Sinne dieser Satzung werden Beiträge erhoben.
Über die Höhe und dessen Fälligkeit entscheidetdie Mitgliederversammlung.
§ 5 Organe des Vereins
Verwaltungsorgane des Vereins sind
- der Vorstand
- die Mitgliederversammlung
§ 6 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus der/dem 1. Vorsitzende/n, der/dem 2. Vorsitzende/n, der/dem Gemeindevertreter/in, der/dem Schriftführer/in, der/dem 1. Beisitzer/in und der/dem 2. Beisitzer/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die/den 1. Vorsitzende/n und die/den 2.Vorsitzende/n gemeinschaftlich vertreten. Die Vorstandsmitglieder werden auf der Jahreshauptversammlung für die Dauer eines Jahres gewählt. Nach Ablauf der Amtszeit bleibt der Vorstand weiter im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt wird. Vorstandssitzungen haben mindestens vierteljährlich stattzufinden. Dem Vorstand obliegen sämtliche Aufgaben, die für das laufende Geschäftsjahr von Belang sind. Die Personalvertretung nimmt an den Vorstandssitzungen teil.
§ 7 Mitgliederversammlung
Der/die Vorsitzende des Vereins hat mindestens ein Mal jährlich in den ersten sechs Wochen eines Schuljahres eine ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) einzuberufen.
Die vorgesehene Tagesordnung soll aus der Einladung unbedingt ersichtlich sein.
Die Mitgliederversammlung wird von der/dem 1.Vorsitzenden bei deren/dessen Verhinderung von der/dem
2. Vorsitzenden oder einem Vorstandsmitglied geleitet.
Auf der Jahreshauptversammlung sind folgende Tagesordnungspunkte regelmäßig Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung:
- Geschäftsbereich des Vorstandes
- Bericht des Kassenwartes
- Entlastung des Kassenwartes
- Vorstandswahl
- Wahl der Kassenprüfer (2)
Einladungen für Mitgliederversammlungen sind schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen zu versenden. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu erstellen. Am Anfang der Versammlung wird mit einfacher Mehrheit ein/eine Protokollführerin gewählt. Sie/Er unterschreibt das von ihr/ihm erstellte Protokoll.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über:
- Aufgaben des Vereins ( einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder)
- Mitgliedsbeiträge (Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder)
- Satzungsänderung (Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder)
- Auflösung des Vereins ( Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder)
Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder die Einberufung beim ersten Vorsitzenden schriftlich beantragt hat.
Die Mitgliederversammlung fasst alle Beschlüsse, soweit nicht anders bestimmt, mit einfacher Mehrheit aller anwesenden Mitglieder.
Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
§ 8 Auflösung
Die Auflösung kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck mit einer Frist von einem Monat einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das bestehende Vermögen dem Schulverein der Grundschule Hemdingen, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat, zu.
Stand 10.10.2016
Tina Siems, 1. Vorsitzende bis 10.12.2017
Kerstin Schenk-Thiessen 1. Vorsitzende